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Berliner Hundegesetz: Zukünftig müssen Hunde in der Öffentlichkeit an die Leine
Das Abgeordnetenhaus in Berlin beschloss am Donnerstag das zum Teil kontrovers diskutierte Papie zum Berliner Hundegesetz.
Voraussichtlich ab dem kommenden Jahr müssen Hunde in der Öffentlichkeit an einer Leine geführt werden.
Es soll aber Ausnahmen für erfahrene Hundehalter geben.
Die entsprechende Rechtsverordnung ist noch nicht ausgearbeitet.
Was noch im Hundegesetz steht.
Künftig sollen die Bezirke auch Gebiete festlegen können, in denen Hunde verboten sind.
Und Hundehalter müssen künftig Beutel für Hundekot dabei haben, wenn sie mit ihrem Tier unterwegs sind.
Ihre Sachkunde können Hundehalter freiwillig nachweisen.
Zwei Rechtsverordnungen zum Gesetz müssen aber noch erarbeitet werden.Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) sagte, mit dem Gesetz sei ein guter Kompromiss zwischen Hundehassern und Hundeliebhabern gefunden worden.
Der CDU-Politiker hatte für das Gesetz auch einen sogenannten Bello-Dialog initiiert, in dem Bürger ihre Vorschläge einbringen konnten.
Es gehe darum, dass sich die Menschen freiwillig an die Regelungen halten, so Heilmann.
Laut Justizverwaltung gibt es etwa 100000 angemeldete Hunde in Berlin.
Die Dunkelziffer soll aber genauso hoch sein.
Kritik von den Grünen.
Die Grünen-Abgeordnete Claudia Hämmerling kritisierte im Parlament, das Gesetz diene nicht dem Tierschutz, sondern sei ein fauler Kompromiss zwischen CDU und SPD.
„Das Gesetz schafft nur Politikverdrossenheit, es ist eine herbe Enttäuschung.Seite 1 von 2.